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Gutachten

Die Ärzte der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie werden als Gutachter für Versicherungen, die Berufsgenossenschaften und für Gerichte tätig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines schriftlichen Gutachtenauftrages und einer Entbindung von der Schweigepflicht durch den betreffenden Patienten.

Wir weisen darauf hin, dass die Kosten eines Gutachtens in aller Regel nicht durch die Krankenversicherung übernommen werden, so dass diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Volkskrankheit Rückenschmerz
Kein Wunder: wir bewegen uns zu wenig und verhalten uns oft nicht rückengerecht.